Rechtsgebiete
Ich bin spezialisiert auf:
„Seit 1997 bin ich als Rechtsanwältin in Essen selbständig tätig und seit Ende 2011 in Essen-Werden ansässig.
Die hier aufgeführten Rechtsgebiete sind nicht abschließend, bilden jedoch den primären Schwerpunkt meiner Tätigkeit.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob ich Ihnen bei Ihrem rechtlichen Anliegen Unterstützung bieten kann, rufen Sie einfach an
oder schreiben Sie eine E-Mail. Ein vorab geführtes, informatives Telefongespräch ist für Sie völlig unverbindlich.”
Ich bin spezialisiert auf:
„Seit 1997 bin ich als Rechtsanwältin in Essen selbständig tätig und seit Ende 2011 in Essen-Werden ansässig. Die hier aufgeführten Rechtsgebiete sind nicht abschließend, bilden jedoch den primären Schwerpunkt meiner Tätigkeit.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob ich Ihnen bei Ihrem rechtlichen Anliegen Unterstützung bieten kann, rufen Sie einfach an oder schreiben Sie eine E-Mail. Ein vorab geführtes, informatives Telefongespräch ist für Sie völlig unverbindlich.”
Im Falle einer Trennung oder Scheidung stellen sich viele Fragen: Geht es um die Regelung des Ehegatten- oder Kindesunterhalts ? Sind Fragen des Sorge- oder Umgangsrechts für die gemeinsamen Kinder betroffen? Ist die Vermögensauseinandersetzung oder aber die Behandlung gemeinsamer Verbindlichkeiten zu klären ? Oftmals stellt sich auch die Frage nach vertraglicher Regelung im Rahmen von Eheverträgen oder Scheidungsfolgevereinbarungen. Gerade im Interesse gemeinsamer Kinder ist es hierbei wichtig, behutsam und überlegt die familiären Konflikte so zu begleiten, dass die Kinder nicht – wie so oft – die Leidtragenden sind. Bei diesen Problemen mit emotionaler und wirtschaftlicher Bedeutung müssen vernünftige Lösungen gefunden werden, bei denen ich Ihnen beratend und begleitend sowohl im Rahmen gerichtlicher als auch außergerichtlicher Auseinandersetzungen zur Seite stehe. _____________________ Außerhalb persönlicher familiärer Konflikte stellt sich zunehmend die Frage, wie eigentlich die Versorgung der eigenen Eltern abgesichert ist. Denn: Immer mehr Menschen benötigen Hilfe und Pflege im Alter. Damit einher geht die Frage, inwieweit die Kinder für die dafür entstehenden Kosten haften. Auch hier ist eine rechtzeitige Beratung und Planung von Bedeutung.
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
- 2003: erfolgreiche Teilnahme am Fachanwaltskurs Familienrecht
- regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsverstanstaltungen
Vererben oder frühzeitig übertragen ? Hier gibt es große Unterschiede, die rechtzeitig bedacht werden sollten. Es gibt viele Gründe, den Bestand des eigenen Vermögens noch zu Lebzeiten umsichtig zu regeln. Die wichtigsten Handlungsmöglichkeiten bestehen hier in der Übertragung von Vermögensbestandteilen zu Lebzeiten oder in der richtigen testamentarischen Verfügung. Hierzu zählt unter anderem auch die Anordnung einer Testamentsvollstreckung. Neben der Beratung und der Gestaltung von Testamenten ist auch die Geltendmachung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen, die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und die Testamentsvollstreckung Inhalt meiner anwaltlichen Tätigkeit.
Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die Regelung und Klärung von allgemeinen zivilrechtlichen Problemen wie zum Beispiel bei Ansprüchen aus Kaufverträgen, Mietverträgen, Werk- oder Dienstverträgen, Darlehensverträgen sowie – in letzter Zeit zunehmend häufiger – aus Internetverträgen. Hierbei steht eine Streit vermeidende und Rechtssicherheit schaffende Beratung schon bei der Gestaltung von Verträgen im Vordergrund. Zugleich kann es auch um die Durchsetzung vertraglicher Ansprüche sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich gehen.
Weiterer Inhalt meiner anwaltlichen Tätigkeit ist die Vertretung bei der Unfallregulierung. Hier geht es insbesondere um die Wahrnehmung der Interessen des Mandanten im Zusammenhang mit der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Je nach Sachlage müssen zudem Schmerzensgeldansprüche, Ansprüche auf Nutzungsentschädigung, Mietwagenkosten und weitere Ansprüche geltend gemacht werden.
Mit dem Ziel, das bestmögliche Ergebnis für den Mandanten zu erreichen, berate und vertrete ich Arbeitsnehmer und Arbeitgeber insbesondere bei der Klärung von Fragen rund um den Arbeitsvertrag, bei Kündigungsschutzklagen und bei der Geltendmachung rückständiger Arbeitsentgelte. Der Erhalt des Arbeitsplatzes bzw. wenn dies die vorliegende Sachlage nicht zulässt, eine optimale Lösung des Problems und die Vermeidung langwieriger und belastender Streitigkeiten stehen dabei an erster Stelle.
Ein weiterer wesentlicher Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit ist die Zusammenarbeit mit dem örtlichen Betreuungsgericht. Hierbei geht es um die Unterstützung des Betreuers gegenüber volljährigen Personen, die auf Grund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung oder aber auf Grund altersbedingter Folgen ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können. Die wesentliche Aufgabe des Betreuers: Die Angelegenheiten des Betroffenen im Rahmen der übertragenen Bereiche zum Schutz seiner Person und/oder seines Vermögens bestmöglich zu regeln – stets mit Umsicht und respektvollem Umgang. In diesem Zusammenhang zu erwähnen ist auch die Beratung rund um die Gestaltung von Vorsorge- und Betreuungsverfügungen sowie von Patientenverfügungen.